Ich vertrete Sie in allen strafrechtlichen Belangen, hierzu gehören insbesondere:
Die Strafverteidigung ist mein Traumberuf. Ich übe diese Tätigkeit mit voller Leidenschaft aus. Als Selbständiger genieße ich die Freiheit, Ihnen nur solche Strategien anzubieten, hinter denen ich selbst zu 100 % stehe. Oberstes Ziel für mich ist es, das beste Ergebnis für Sie herauszuholen. Dabei ist völlig unerheblich, wie ich selbst davon profitiere. In sämtlichen Angelegenheiten bin ich Ihr einziger Ansprechpartner. Aufgrund meiner hohen Flexibilität bin ich stets in der Lage, Ihnen kurzfristig Termine anzubieten und mit Ihnen gemeinsam die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Ihre Anliegen und Rückfragen bearbeite ich zeitnah.
Ein weiteres wichtiges Kriterium meiner Arbeit ist Transparenz. Ich informiere Sie über jeden meiner Schritte und jede Fortentwicklung des Strafverfahrens so bald wie möglich. Dieser Grundsatz gilt bei der Kostenfrage ebenso wie bei der rechtlichen Bewertung. Geschönte Analysen und blumige Versprechen werden Sie von mir nicht hören. Selbstverständlich weise ich Sie auf Chancen in Ihrem Verfahren hin. Die Risiken verschweige ich Ihnen dabei jedoch nicht.
Sobald Sie mich kontaktiert haben, werde ich Ihnen zeitnah einen Besprechungstermin anbieten. Diesen können Sie entweder in meinen Kanzleiräumen in der Frankfurter Innenstadt nahe der Konstablerwache oder bequem telefonisch wahrnehmen. Sollten Sie sich in (Untersuchungs-)Haft befinden, besuche ich Sie schnellstmöglich in der JVA.
Sobald ich Einsicht in die Ermittlungsakte genommen habe, gebe ich Ihnen meine vollumfängliche rechtliche Einschätzung. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir auf Grundlage dieser Analyse die zu Ihren Bedürfnissen passende Verteidigungsstrategie.
Meine Aufgabe als Verteidiger ist es, Ihre Interessen einseitig zu vertreten und Ihnen ein faires Verfahren zu ermöglichen. Ein Urteil über meine Mandanten steht mir nicht zu. Daher vertrete ich Sie unabhängig davon, welches Delikt Ihnen vorgeworfen wird.
Grundsätzlich rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Um Ihnen bestmögliche Planbarkeit zu ermöglichen, bin ich gerne bereit, Ihnen ein Festpreisangebot zu machen. Die Höhe der Gebühren hängen u.a. von Art und Umfang der Tätigkeit sowie davon, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Selbstverständlich berücksichtige ich Ihre finanziellen Möglichkeiten.
Auch wenn ich Ihnen grundsätzlich nahe lege, sich verteidigen zu lassen, habe ich Verständnis für Ihren Wunsch, es sich gut überlegen zu wollen. Gerne werde ich im Rahmen einer Erstberatung für Sie tätig. Diese biete ich pauschal zu einem Preis von 120,00 € an. Sollten Sie sich im Anschluss daran für eine weitere Mandatierung entscheiden, wird die Erstberatungsgebühr mit den weiteren Gebühren selbstverständlich verrechnet.
Handelt es sich hierbei um eine Beschuldigtenvernehmung, sind Sie nicht verpflichtet, zu dem vorgeschlagenen Termin zu erscheinen. Ebensowenig sind Sie als Beschuldigter verpflichtet, sich schriftlich zur Sache zu äußern. Leider machen Äußerungsbogen der Polizei, obgleich mit Belehrung versehen, für juristische Laien und nicht-deutschsprachige Menschen häufig den Eindruck, der vorgeschlagene Termin sei verpflichtend. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen Verteidiger zu beauftragen. In aller Regel werde ich Ihnen raten, keinerlei Angaben zur Sache zu machen. Eine Einlassung sollte niemals vor Kenntnis der vollständigen Ermittlungsakte erfolgen.
Anders verhält es sich bei einer Ladung als Zeuge. In diesen Fällen sind Sie grundsätzlich verpflichtet, zu erscheinen. Sind Sie mit der beschuldigten Person verwandt oder verschwägert, haben Sie regelmäßig ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Vorsicht ist zudem geboten, wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie selbst sich strafbar gemacht haben. Hier stehe ich Ihnen gerne tatkräftig zur Seite, weise Sie auf mögliche Fallstricke hin und begleite Sie zur Zeugenvernehmung.
Offensichtliche Folge einer Verurteilung ist zunächst einmal die Vollstreckung einer Strafe, d.h. Zahlung einer Geldstrafe, Leisten einer Bewährungsauflage oder im schlimmsten Fall die Verbüßung einer Freiheitsstrafe. Für viele Betroffene bedeuten das erhebliche finanzielle Einbußen bei ohnehin schon knappem Budget. Wer die Haft antreten muss, verliert in der Regel seinen Job.
In vielen Fällen ist jedoch die eigentliche Strafe das Problem. Wer bspw. wegen einer Straftat nach dem BtMG verurteilt wird, gleich in welcher Höhe, darf für fünf Jahre keine Jugendlichen beaufsichtigen und ausbilden. Mitunter existenzbedrohend kann eine Verurteilung für Personen sein, die im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses regelmäßig ein (erweitertes) Führungszeugnis vorlegn müssen (z.B: Erzieher/innen).
Am besten so früh wie möglich. Die besten Chancen der Verteidigung ergeben sich im Ermittlungsverfahren. Eine Vielzahl an Verfahren werden eingestellt. Die Freispruchsquote ist im Vergleich dazu deutlich geringer. Dennoch ist nach Anklageerhebung Hopfen und Malz nicht verloren. Suchen Sie mich gerne auf und wir erarbeiten gemeinsam die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie.
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